Wer hat Anspruch auf ein Pflegepaket?

Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen Sie einen Angehörigen mit einem Pflegegrad in der häuslichen Umgebung?

Dann haben Sie – gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI – einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel von Ihrer Pflegekasse.

Die monatliche Pauschale für die Pflegehilfsmittel beträgt jeden Monat EUR 40,00.

Ihre Pflegekasse übernimmt damit im Jahr Kosten von bis zu EUR 480,00.